WANN?
Sonntag, 4. Mai 2025
07:00 bis 22:00 Uhr
WAS?
Bürgermeister*in und
Mitglieder des Gemeinderats
WER?
WIE?
Durch ankreuzen und Vorzugsstimmen
Mehr dazu hier
WO?
In deiner Gemeinde,
Wahlsektion findest du auf deinem Wahlausweis
MITNEHMEN
Wahlausweis
und
Personalausweis
Was wird gewählt?
Am 4. Mai wird in 111 Gemeinden Südtirols der Gemeinderat und der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin gewählt.
Aber was machen die eigentlich? Wofür ist der Gemeinderat zuständig? Wie sieht der Alltag eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin aus?
Und was hat das alles mit mir zu tun?
Schau dir die Videos an und finde es heraus!

Bürgermeister*in
Der oder die Bürgermeister*in wird direkt gewählt. Den Namen der gewünschten Person musst du aufschreiben bzw. ankreuzen.
Aufgaben
- Leitung der Gemeinde durch die Umsetzung der Beschlüsse.
- Vertretung der Gemeinde nach außen.
- Schlägt Regierungsprogramm und Gemeindereferent*innen vor.
- Verantwortung für Verwaltung und Sicherheit durch die Zusammenarbeit mit Polizei und anderen Behörden.

Gemeinderat
Die Mitglieder des Gemeinderats wählst du, indem du eine Liste/Partei ankreuzt und bis zu vier Vorzugsstimmen für die Kandidat*innen vergibst.
Aufgaben
- Beschlüsse, Regeln und Projekte für die Gemeinde beschließen z.B. Bau von Schulen, Straßen oder Sportplätzen.
- Über den Haushalt und Finanzpläne entscheiden.
- Genehmigt den Ausschuss und das Regierungsprogramm.

Gemeindeausschuss
Wird NICHT durch die Bevölkerung, sondern vom neu gewählten Gemeinderat gewählt und besteht aus Bürgermeister*in und Gemeindereferent*innen.
Aufgaben
- Vorbereitung von Entscheidungen: Er überlegt, was wichtig ist und bereitet Vorschläge für den Gemeinderat vor.
- Umsetzung von Beschlüssen: Er sorgt dafür, dass die Entscheidungen des Gemeinderats in die Tat umgesetzt werden.
- Verwaltung der Gemeinde: Die Gemeindereferent*innen kümmern sich um bestimmte Bereiche wie z.B. Jugend, Kultur, Sport, Schulen oder Mobilität.
Wie wird gewählt?
Bei der Gemeindewahl gibt es zwei Wahlmodi, je nachdem wie viele Einwohner*innen die Gemeinde hat:
Gemeinden mit MEHR als 15.000 Einwohner*innen
In Bozen, Meran und Bruneck bekommen die Wähler*innen EINEN Stimmzettel:
- Wahl des bzw. der Bürgermeister*in: Den Namen ankreuzen
- Wahl des Gemeinderates: Eine Liste/Partei wählst du, indem du das entsprechende Listenzeichen ankreuzt. Damit geht deine Stimme auch automatisch an den/die Bürgermeisterkandidat*in, welche von dieser Liste unterstützt wird. Außerdem kannst du noch bis zu vier Vorzugsstimmen vergeben, indem du den Namen der gewünschten Person(en) aufschreibst (Achtung: es müssen Kandidat*innen der gewählten Liste sein).
Bekommt keiner der Bürgermeisterkandidat*innen mehr als 50% der Stimmen, kommt es am 18. Mai zur Stichwahl.
Besonderheit in Bozen: Dort wird außerdem der Stadtviertelrat gewählt, dafür erhält man einen zweiten Stimmzettel.
Gemeinden mit WENIGER als 15.000 Einwohner*innen
In allen anderen Gemeinden außer Bozen, Meran und Bruneck bekommen die Wähler*innen ZWEI Stimmzettel:
- Wahl des bzw. der Bürgermeister*in: Hier schreibst du den Namen der Person auf, die du gerne wählen möchtest.
- Wahl des Gemeinderates: Eine Liste/Partei wählst du, indem du das entsprechende Listenzeichen ankreuzt. Außerdem kannst du bis zu vier Vorzugsstimmen vergeben, indem du den Namen der gewünschten Person(en) aufschreibst (Achtung: es müssen Kandidat*innen der gewählten Liste sein).
Wer darf wählen?
Wählen darfst du ab 18 Jahren.
Außerdem brauchst du die italienische Staatsbürgerschaft und musst mindestens vier Jahre ununterbrochen in der Region Trentino-Südtirol und dabei vorwiegend in Südtirol ansässig sein.
Wahlrecht der EU-Bürger*innen:
Falls du nicht die italienische aber die Staatsbürgerschaft eines andern EU-Landes hast, darfst du wählen, wenn du 4 Jahre ununterbrochen in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig warst. Achtung: In Italien ansässige EU-Bürger*innen müssen innerhalb von 40 Tagen vor dem Wahltermin einen Antrag auf Eintragung in die spezifische Zusatzwählerliste der Gemeinde stellen.
Bei den Gemeindewahlen gibt es für bestimmte Personen besondere Regeln:
- Schwerkranke oder nicht transportfähige Personen dürfen zuhause wählen, wenn sie der Gemeinde bis zum 14. April Bescheid geben und ein ärztliches Attest mitschicken.
- Bewohner*innen von Krankenhäusern oder Pflegeheimen können dort wählen, wenn sich das Krankenhaus oder Heim in ihrer Gemeinde befindet und sie bis 1. Mai die entsprchende Erklärung abgeben.
- Menschen mit Beeinträchtigung können einen Transportdienst der Gemeinde nutzen.
- Gehbehinderte Personen, die in einem nicht barrierefreien Wahllokal wählen müssten, können in ein barrierefreies wechseln – mit Attest oder Sonderführerschein.
- Blinde, gelähmte oder stark beeinträchtigte Personen, die ihr Wahlrecht dadurch nicht selbständig ausüben können, dürfen eine Begleitperson mitnehmen.
Was passiert mit meiner Stimme?
Nach der Wahl werden die Stimmen direkt ausgezählt und du kannst mit den Ergebnissen schon im Laufe des 5. Mai rechnen!
Und was heißt das dann?

Die Sitze des Gemeinderates werden nach dem Verhältniswahlrecht aufgeteilt.
Das heißt, wenn die Partei XY bei der Wahl 50% der Stimmen bekommt und der Gemeinderat beispielsweise aus 18 Personen besteht, ziehen 9 Personen von der Partei XY in den Gemeinderat ein und zwar genau diese 9 Personen, die am meisten Vorzugsstimmen bekommen haben.

Wer wird Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin?
- In Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohner*innen gewinnt der Bürgermeisterkandidat bzw. die Bürgermeisterkandidatin mit den meisten Stimmen die Wahl.
- In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohner*innen muss ein*e Kandidat*in mehr als 50% der Stimmen bekommen. Wenn das nicht gelingt, findet zwischen den zwei Meistgewählten am 18. Mai die Stichwahl statt.

Der Gemeindeausschuss wird NICHT von der Bevölkerung gewählt.
Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin und den Gemeindereferent*innen.
Sie werden vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin aus den Mitgliedern des Gemeinderates vorgeschlagen und durch den Gemeinderat bestätigt.