Beim Referendum hätte es eine Mindestbeteiligung (=Quorum) von 50 % + eine Stimme gebraucht, das wurde nicht erreicht – heißt, das Referendum ist nicht gültig.
In ganz Italien gingen rund 30% zur Wahl – in Südtirol sogar nur 16%.
Die Ergebnisse der Wahl und weitere Details findest du auf der nationalen Seite Eligendo.
Wenn man sich nur die Abstimmungsergebnisse anschaut, hätten die Befürworter der Gesetzesänderungen gewonnen: Über 84 Prozent stimmten für die Änderungen beim Arbeitsrecht und 60 Prozent waren dafür, dass man schneller die Staatsbürgerschaft bekommen kann.
Sonntag, 08. Juni: 07:00 – 23:00 Uhr
Montag, 09. Juni: 07:00 – 15:00 Uhr
Fünf Referendumsfragen zu Arbeit und Staatsbürgerschaft
Bürger*innen, die am 08.06.2025 volljährig sind und in die Wählerlisten eingetragen sind
Durch Ankreuzen von JA
oder NEIN
In deiner Gemeinde,
Wahlsektion findest du auf deinem Wahlausweis
Wahlausweis
und
Personalausweis
Am Sonntag, 08.06. und Montag, 09.06.2025 (Feiertag) findet in Italien ein Referendum statt.
Dabei wird per Volksabstimmung über fünf Fragen entschieden: Vier Fragen zum Thema Arbeit und eine Frage zum Thema Staatsbürgerschaft.
Für jede Frage bekommst du einen eigenen Stimmzettel.
Es geht also um die Rechte der Arbeitnehmer*innen, die Arbeitssicherheit und die Staatsbürgerschaft.
Diese Art der direkten Demokratie ist ein wichtiges Instrument für Bürger*innen, um die eigene Gesellschaft mitzugestalten.
Das Referendum am 8. und 9. Juni ist ein abrogratives Referendum.
Das heißt es ist eine Volksabstimmung, die ein oder mehrere bestehende Gesetze ganz oder teilweise abschaffen könnte.
Es geht also nicht darum, ein neues Gesetz zu machen, sondern ein bestehendes aufzuheben.
Nur wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Wahl schreiten, ist die Wahl gültig – also 50 % plus eine Person.
Diese Mindestanzahl an Wähler*innen nennt man auch Quorum.
Wenn nicht genug Leute mitmachen, ist das Referendum ungültig und die aktuellen Gesetze bleiben so, wie sie sind.
Beim Referendum bekommst du fünf verschiedenfarbige Stimmzettel, einen für jede Frage.
Dort findest du die jeweilige Frage und darunter zwei Kästchen:
Wenn du JA ankreuzt bist du dafür, dass das Dekret abgeschafft wird, also die Änderung stattfindet.
Wenn du NEIN ankreuzt, bist du dafür, dass das Gesetz so bleiben soll, wie es aktuell ist.
Du musst nicht unbedingt über alle Referendumsfragen abstimmen, sondern kannst auch nur einzelne Stimmzettel annehmen.
Man kann über die Abschaffung der folgenden fünf Punkte bestimmen:
Darum geht’s:
In Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitenden gilt: Wer nach 2015 eingestellt wurde, bekommt bei einer ungerechten Kündigung nur Geld als Entschädigung – aber keinen Anspruch, den Job zurückzubekommen.
Wenn JA gewinnt:
Dann wird das aktuelle Dekret abgeschafft und Betriebe könnten dazu verpflichtet werden, Personen nach einer ungerechtfertigten Entlassung wieder einzustellen.
Das Recht auf Wiedereinstellung nach einer ungerechtfertigten Kündigung ist ein grundlegender Schutz für Arbeitnehmende, denn ohne diesen könnten sie zu leicht entlassen werden. Die finanzielle Entschädigung wird als nicht ausreichend angesehen.
Mehr Flexibilität bei Kündigungen ermutigen Unternehmen dazu, mehr Menschen mit unbefristeten Arbeitsverträgen einzustellen – schlechte Arbeitsbedingungen werden somit vermieden. Die finanzielle Entschädigung wird dabei als angemessener Schutz angesehen.
Das aktuelle System bringe Italien zudem in Einklang mit den europäischen Standards.
«Sind Sie für die Abschaffung des Gv. D. 4. März 2015, Nr. 23, geändert durch das GD Nr. 87 vom 12. Juli 2018, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 96 vom 9. August 2018, durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 194 vom 26. September 2018, durch das Gesetz Nr. 145 vom 30. Dezember 2018; durch das Gv. D. Nr. 14 vom 12. Januar 2019, durch das GD Nr. 23 vom 8. April 2020, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 40 vom 5. Juni 2020; durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 150 vom 24. Juni 2020; durch das GD Nr. 118 vom 24. August 2021, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 147 vom 21. Oktober 2021; durch das GD Nr. 36 vom 30. April 2022, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 79 vom 29. Juni 2022 (im Gesetzesanzeiger Nr. 150 vom 29.06.2022); durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 22 vom 23. Januar 2024; durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 128 vom 4. Juni 2024, über „Bestimmungen im Bereich der unbefristeten Arbeitsverträge mit zunehmendem Schutz, in Umsetzung des Gesetzes 10. Dezember 2014, Nr. 183“ in seiner Gesamtheit?»
Darum geht’s:
In kleinen Firmen mit weniger als 15 Mitarbeitenden bekommen Arbeitnehmende bei einer unrechtmäßigen Kündigung maximal 6 Monatsgehälter als Entschädigung.
Wenn JA gewinnt:
Dann wird die Obergrenze abgeschafft und das Gericht entscheidet über die Höhe der Entschädigung. Das Recht auf Wiedereinstellung ist weiterhin nicht vorgesehen.
Die Arbeitnehmenden in kleinen Betrieben (etwa 3,7 Millionen Menschen) verdienen einen würdigeren Schutz.
Eine Entschädigung von nur sechs Monaten wird nicht als gerecht angesehen.
Mit der Abschaffung dieses Gesetzes könnte die Entschädigung gerechter gestaltet werden.
Die Abschaffung der Obergrenze für Entschädigungszahlungen könnte gerade für kleine Unternehmen problematisch sein. Höhere finanzielle Risiken im Falle einer Kündigung könnten dazu führen, dass Betriebe vorsichtiger werden – und weniger neue Mitarbeiter:innen einstellen.
«Sind Sie für die Abschaffung von Artikel 8 des Gesetzes 15. Juli 1966, Nr. 604, betreffend „Vorschriften zu Einzelentlassungen“, in der ersetzten Fassung des Art. 2, Absatz 3, des Gesetzes 11. Mai 1990, Nr. 108, beschränkt auf die Worte: „zwischen“, auf die Worte „und höchstens 6“ und auf die Worte „Der Höchstbetrag der vorgenannten Entschädigung kann für den Beschäftigten mit einem Dienstalter von mehr als 10 Jahren auf bis zu 10 Monatsgehälter und für den Beschäftigten mit einem Dienstalter von mehr als 20 Jahren auf bis zu 14 Monatsgehälter erhöht werden, wenn er bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, der mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.“?»
Darum geht’s:
Aktuell können Unternehmen befristete Arbeitsvertäge frei vergeben, ohne einen Grund dafür nennen zu müssen.
Wenn JA gewinnt:
Dann müssen die Betriebe künftig begründen, warum sie einen befristeten Arbeitsvertrag von weniger als 12 Monaten vereinbaren.
Die Verpflichtung zur Angabe von Gründen würde den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge einschränken, da diese oft dazu verwendet werden, um dauerhaften Arbeitsbedarf zu decken.
Das würde zu mehr Stabilität und Festanstellungen führen, denn befristete Verträge sollten nur in echten Ausnahmesituationen eingesetzt werden.
Wer dagegen ist, meint, dass die Verpflichtung (zur Angabe von Gründen) die Flexibilität der Unternehmen einschränken würde.
Das könnte zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen.
«Sind Sie für die Abschaffung vom Gv. D. Nr. 81 vom 15. Juni 2015, über die „Einheitliche Regelung der Arbeitsverträge und Überarbeitung der Rechtsvorschriften auf dem Sachgebiet der Aufgabenbereiche, gemäß Artikel 1, Absatz 7, des Gesetzes Nr. 183 vom 10. Dezember 2014“ beschränkt auf die folgenden Teile: Artikel 19, Absatz 1, beschränkt auf die Worte “mit einer Dauer von höchstens zwölf Monaten. Der Vertrag kann eine längere Dauer haben, aber in jedem Fall“, auf die Worte „bei Vorliegen von mindestens einer der folgenden Bedingungen“, auf die Worte „bei Fehlen der unter Buchstabe a) genannten Bestimmungen, in den im Unternehmen geltenden Tarifverträgen, und in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2025, bei von den Parteien festgestellten Bedürfnissen technischer, organisatorischer und produktiver Art;“ und auf die Worte „b-bis)“; Absatz 1-bis , beschränkt auf die Worte „mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten“ und auf die Worte „ab dem Zeitpunkt der Überschreitung der Zwölfmonatsfrist“; Absatz 4, beschränkt auf die Worte „ ,im Falle einer Verlängerung,“ und auf die Worte „nur wenn die Gesamtdauer zwölf Monate überschreitet“; Artikel 21, Absatz 01, beschränkt auf die Worte „in den ersten zwölf Monaten beliebig und anschließend,“?»
Darum geht’s:
Wenn ein Unfall Mitarbeitende eines Subunternehmens betrifft, muss die Firma, die den Auftrag gegeben hat, derzeit nicht mithaften.
Wenn JA gewinnt:
Dann wird die Haftung auf den Auftraggeber ausgeweitet.
Befürworter*innen des “JA” sind der Meinung, dass man künftig bei Aufträgen Firmen auswählt, die Sicherheitsstandards einhalten. Das könnte die Zahl der Arbeitsunfälle senken und angemessene Entschädigungen im Schadensfall sicherstellen.
Personen die mit „Nein“ abstimmen argumentieren damit, dass es nicht fair sei, den Auftraggeber für Risiken haftbar zu machen, die er nicht direkt kontrollieren kann und die zur spezifischen Tätigkeit des Auftragnehmers gehören.
Dies könnte zu einem Rückgang von Aufträgen führen – mit Nachteilen vor allem für kleine Unternehmen – und die Kosten insgesamt erhöhen.
«Sind Sie für die Abschaffung von Art. 26, Absatz 4, auf dem Sachgebiet der “Pflichten im Zusammenhang mit den Unternehmerwerkverträgen oder einfachen Werkverträgen oder Bezugsverträgen“, laut des gesetzesvertretenden Dekrets 9. April 2008, Nr. 81, betreffend „Umsetzung von Artikel 1 des Gesetzes 3. August 2007, Nr. 123, über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“, in der geänderten Fassung des Art. 16 des gesetzesvertretenden Dekrets 3. August 2009, Nr. 106, des Art. 32 des Gesetzesdekrets 21. Juni 2013, Nr. 69, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz 9. August 2013, Nr. 98, sowie des Art. 13 des Gesetzesdekrets 21. Oktober 2021, Nr. 146, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz 17. Dezember 2021, Nr. 215, beschränkt auf die Worte „Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für Schäden, die sich aus Risiken ergeben, welche spezifisch mit der Tätigkeit der Auftrag nehmenden oder Subunternehmen verbunden sind.“?»
Darum geht’s:
Wer die italienische Staatsbürgerschaft will, muss aktuell mindestens 10 Jahre seinen Wohnsitz in Italien haben.
Wenn JA gewinnt:
Dann wird die Dauer des benötigten Wohnsitzes in Italien auf fünf Jahre verkürzt. Die anderen Voraussetzungen, wie z.B. die italienische Sprache zu beherrschen oder keine strafrechtlichen Einträge zu haben, bleiben bestehen.
Befürworter sagen, so könnte die Integration von 2,5 Millionen Ausländer:innen, die in Italien arbeiten, gefördert werden – und fünf Jahre Aufenthalt wären ausreichend, um die Voraussetzungen zu erwerben.
Außerdem würde sich Italien an die europäischen Standards angleichen.
Personen, die mit „Nein“ abstimmen, sagen, dass zehn Jahre einen angemessenen Zeitraum für eine Integration darstellen.
Eine Verkürzung könnte zu einem übermäßigen Anstieg von Anträgen führen.
«Sind Sie für die Abschaffung von Art. 9, Absatz 1, Buchstabe b), beschränkt auf die Worte „von einem italienischen Staatsbürger adoptiert“ und „nach der Adoption“; sowie des Buchstaben f), betreffend die folgende Bestimmung: „f) Ein Ausländer, der seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik ansässig ist.“, des Gesetzes 5. Februar 1992, Nr. 91, betreffend „neue Staatsbürgerschaftsbestimmungen“?»
Diese Parteien fordern dazu auf, beim Referendum fünfmal mit JA zu stimmen.
M5S empfiehlt bei den ersten vier Fragen mit JA zu stimmen, bei der 5. Frage gibt es keine Empfehlung
Diese Parteien rufen auf sich nicht beim Referendum zu beteiligen. Sie sind gegen die Punkte und wollen das Referendum am Quorum scheitern lassen.
+Europa drängt vor allem auf die Teilnahme an der Abstimmung. Die Ja-Stimmen betreffen Frage zur Staatsbürgerschaft und zur Haftung bei Arbeitsunfällen. Nein für die anderen drei.
Italia Viva und Azione fordern auf bei den ersten 4 Fragen mit NEIN und bei der 5. Frage zur Staatsbürgerschaft mir JA zu stimmen.
Gewerkschaften wie in Südtirol die CGIL-AGB werben dafür mit JA zu stimmen, insbesondere bei den Fragen zu Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte.